AÜK-Stützpunkt des Bundesinnungsverbands
Alle anerkannten Kfz-Betriebe, die in das AÜK-System eingebunden sind und somit ein AÜK-Stützpunkt des Bundesinnungsverbands sind, sollten dies nach außen mit einem AÜK-Zusatzzeichen signalisieren. Dazu kann ein entsprechendes Schild bzw. ein Aufkleber sichtbar am Betrieb angebracht werden.
Voraussetzungen für die Vergabe des Zusatzzeichens
Der Betrieb muss eine anerkannte Werkstatt sein und zugleich alle Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach DIN EN ISO/IEC 17020 der Inspektionsstelle Typ C des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks erfüllen.
Alle Betriebe, die noch kein Stützpunkt sind, finden Informationen und die Anmeldung hier.