FAQ

Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe

Die wichtigsten Fragen und Antworten

1. Allgemeine Fragen

Beigestellte Prüfungen sind amtliche Untersuchungen, die Bestandteil der Hauptuntersuchung sind, von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden und Einfluss auf das Ergebnis der Hauptuntersuchung haben. So beispielsweise bei einer AU/AUK, die von einer AU-Werkstatt durchgeführt wird. Das bedeutet für das Kfz-Gewerbe, dass die AU, SP und GAP beigestellte Prüfungen sind. Beigestellte Prüfungen dürfen seit dem 1. Januar 2020 nur noch von den Überwachungsorganisation akzeptiert werden, wenn sie dem Qualitätmanagementsystem (QM-System) nach DIN ISO 17020 unterliegen. 

Eine Akkreditierung ist die Bestätigung durch eine dritte Stelle, welche Formal darlegt, dass ein Unternehmen die fachlichen Voraussetzungen beziehungsweise die Kompetenz besitzt, bestimmte Prüfungen nach einem vorgegebenen Rahmen durchzuführen. Das bedeutet für das Kfz-Gewerbe, dass unser bestehendes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) geprüft wird, Mängel abgestellt werden müssen und dann eine Bestätigung  durch die DAkkS erfolgt, dass unser System den gesetzlichen Vorgaben (StVZO) und der DIN ISO 17020 entspricht.

Ein akkreditiertes System nach ISO 17020 ist ein Qualitätsmanagementsystem (QMS), mit dem z. B. die Durchführung amtlicher Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen, unter anderem Abgasuntersuchung (AU) und Gasanlagenprüfung (GAP), bewertet wird.

Im Rahmen dieser Bewertung wird unter anderem überprüft, ob die Vorgaben der ISO 17020 (z. B. Anforderungen an die Kompetenz und Unparteilichkeit von Inspektionsstellen) eingehalten werden. In Deutschland führt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) diese Bewertung (Akkreditierung) durch.
 

Im Rahmen von hoheitlichen Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen müssen Kfz-Werkstätten zukünftig zusätzlich zu den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Vorgaben der ISO 17020 beachten und umsetzen.

Hierzu zählt z. B. auch, dass alle eingesetzten Prüf‐ und Messeinrichtungen (z. B. Abgasmessgeräte) von einem akkreditierten Kalibrierlabor normenkonform kalibriert sind und dass die verantwortlichen Personen (Inspektoren), die die Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen durchführen, hierbei völlig unabhängig und neutral sind.

Alle Kfz-Werkstätten und -Unternehmen, die zukünftig hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen selbst durchführen und ihren Kunden anbieten wollen, müssen entweder selbst nach ISO 17020 akkreditiert sein oder sich dem nach ISO 17020 akkreditierten System des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks anschließen.

Die selbstständige Akkreditierung jeder einzelnen Kfz-Werkstatt ist mit hohen Kosten verbunden. Daher baut der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) als "Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks" ein System (Qualitätsmanagementsystem - QMS) nach ISO 17020 auf. Diesem System des BIV kann sich jede anerkannte Kfz-Werkstatt anschließen.

2. Fragen zur Kalibrierung nach DIN ISO 17025

Eine Kalibrierung ist ein Messprozess zur zuverlässigen reproduzierbaren Feststellung und Dokumentation der Abweichung eines Messgerätes in der Messtechnik. Die heutige Kalibrierung darf nicht mit der früheren Prüfgasjustage bei AU-Geräten, die ebenfalls als Kalibrierung bezeichnet wurde, verwechselt werden.

Der wesentliche Unterschied zwischen der Kalibrierung und beispielsweise der Eichung oder Stückprüfung ist die Dokumentation der Rückführbarkeit. Das bedeutet, dass das Messergebnis mit einem Vergleichsgegenstand (Prüfnormal) verglichen wird, der ebenso regelmäßig kalibriert wird. Dies wird in der Dokumentation mit ausgewiesen und das Ergebnis ist deshalb international anerkannt.

Bei Prüfmitteln, die in der Kfz-Branche eingesetzt werden, und bei denen bereits eine Kalibrierung durchgeführt wurde, wird eine Prüfmarke auf dem Prüfmittel aufgebracht. Die Prüfmarke ist meist ein vertikales Rechteck mit mindestens drei Zeilen. In diesen Zeilen stehen von oben nach unten: die fortlaufende Kalibriernummer, die DAkkS-Akkreditierungsnummer des Kalibrierlabors und der Monat bzw. das Jahr der Durchführung der Kalibrierung. In der Praxis haben sich mittlerweile auch ein QR-Code über dem Rechteck  (Kalibriermarke) und die Angabe der nächsten Kalibrierung durchgesetzt. Anhand des QR-Codes kann der zugehörige Kalibrierschein eingesehen werden.

Eine durchgeführte Kalibrierung wird immer mit einem Kalibrierschein bestätigt. Auf dem Kalibrierschein muss oben rechts immer das DAkkS-Logo mit der entsprechenden Akkreditierungsnummer des entsprechenden Kalibrierlabores (beispielsweise D-K-10800-01-00 für TAK CERT GmbH) angegeben sein. Der Kalibrierschien umfasst immer mehrere Seiten und ist der zuständigen Kfz-Innung im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeiten wie AU/AUK, SP oder GAP nachzuweisen.

Prüfmittel sind Werkzeuge oder Einrichtungen, die im Rahmen der Hauptuntersuchung für beigestellte Prüfungen wie die Abgasuntersuchung (AU/AUK), die Sicherheitsprüfung (SP) oder die Gasanlagenprüfung (GAP) für die jeweilige Prüfung/Inspektion verwendet werden. Für die Hauptuntersuchung, die im Kfz-Betrieb durch einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation durchgeführt wird, sind der Bremsprüfstand und der Scheinwerfereinstellplatz Prüfmittel. Für die Abgasuntersuchung ist das AU-Gerät ein Prüfmittel. Für die Sicherheitsprüfung sind der Bremsprüfstand, das Fußkraftmessgerät, das schreibende Bremskraftgerät, die Druckmanometer, die Lehren beziehungsweise Messschieber und das Messgerät zur Messung der Spitzenkraft Prüfmittel. Bis wann diese Prüfmittel kalibriert werden müssen, geht aus der dazugehörigen Richtlinie beziehungsweise aus der Verkehrsblattverlautbarung 115/2016 hervor.

Die Daten der Prüfmittel, die beispielsweise für die Durchführung der Hauptuntersuchung genutzt werden, müssen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) im Rahmen der Qualitätssicherung bei der technischen Fahrzeugüberwachung von den Überwachungsorganisationen zur Verfügung gestellt werden. Damit dieses Verfahren für Prüfstützpunkte und Prüfplätze mit möglichst wenig zusätzlichem Aufwand verbunden ist, wurde vom Bundesinnungsverband (BIV) die Internetplattform einer zentralen Datenbank des Kfz-Gewerbes unter www.pspdb.de eingerichtet. Über diese Webseite haben nur berechtigte Personen die Möglichkeit, die für die Durchführung der technischen Untersuchungen/Prüfungen nach § 29 StVZO relevanten Daten der Prüfstützpunkte und Prüfplätze nach Anlage VIIId StVZO einzusehen und entsprechend ihrer Berechtigung zu ergänzen oder zu aktualisieren. Durch die zentrale Datenbank wird das Verfahren zum Qualitätserhalt bei der Durchführung der Untersuchungen/Prüfungen in Prüfstützpunkten und Prüfplätzen für alle Beteiligten (Verkehrsministerien, DAkkS, Überwachungsorganisationen, Kfz-Innungen und Werkstätten) effizienter gestaltet. Insbesondere betrifft dies die Daten zu den Mess- und Prüfmitteln, die den Prüfingenieuren von Kfz-Werkstätten zur Durchführung z. B. der Hauptuntersuchung zur Verfügung gestellt werden.

Alle Prüfmittel, die im Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung eingesetzt werden, müssen in der zentralen Datenbank erfasst und immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Insbesondere sind die Nachweise über regelmäßige Überwachungsprüfungen wie die Kalibrierung, Eichung und Stückprüfung aktuell zu halten und entsprechende Nachweise in der zentralen Datenbank zu speichern. Auch das Personal, das für die technische Fahrzeugüberwachung, beispielsweise für die Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung eingesetzt wird, muss im Laufe des Jahres in der zentralen Datenbank angegeben werden. Hierzu sind dann die entsprechenden Schulungsnachweise ebenfalls zu archivieren.

Wer hoheitliche Aufgaben wie die Abgasuntersuchung (AU/AUK), Sicherheitprüfung (SP) oder die Gasanlagenprüfung (GAP) zukünftig durchführen möchte, muss sich gemäß der ISO-Norm 17020 akkreditieren lassen oder einem entsprechenden, akkreditierten System anschließen. Das schreibt der Gesetzgeber vor.

Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hat gemeinsam mit den Landesverbänden und Innungen des Kfz-Gewerbes ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem (QMS) gemäß der ISO-Norm 17020 entwickelt.

Das Hauptziel des Systems ist, dass die anerkannten Werkstätten mit möglichst geringem Aufwand und geringen Kosten den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Damit die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) dem Qualitätsmanagementsystem eine Freigabe erteilt, müssen verschiedene Punkte berücksichtigt werden. Nachfolgend die wichtigsten Punkte für anerkannte Werkstätten:

  • Die für die hoheitlichen Aufgaben eingesetzten Prüf- und Messgeräte müssen durch ein akkreditiertes Kalibrierlabor normenkonform kalibriert sein.
  • Die verantwortlichen Personen, die gemäß der ISO-Norm zukünftig als Inspektoren bezeichnet werden, sind verpflichtet, die entsprechenden Untersuchungen gemäß den Qualitätsanforderungen der ISO 17020 durchzuführen. Das bedeutet auch, dass, wenn sich die anerkannte Werkstatt dem Qualitätsmanagementsystem des BIV anschließt, die hoheitlichen Aufgaben formal im Namen des BIV durchgeführt werden müssen.
  • Die Inspektoren müssen eine entsprechende QM-Systemschulung absolvieren.

Zusätzlich wird – wie bisher bei der Anerkennung auch vor Ort geprüft, ob der Betrieb die Anforderungen des QM-Systems erfüllt. Hierdurch entsteht der anerkannten Werkstatt ein gewisser Aufwand für das erste Audit sowie für wiederkehrenden Überwachungsaudits.

Sollte sich die anerkannte Werkstatt nach der ISO-Norm 17020 nicht akkreditieren lassen oder nicht einem akkreditierten System angehören, dürfen die Überwachungsorganisationen die beigestellten Prüfungen nicht mehr akzeptieren.

Die anerkannte Werkstatt wird über eine vertragliche Einbindung und eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Inspektors an das QM-System angebunden. Der Inspektor handelt dann für den Zeitraum der hoheitlichen Prüfung im Namen des BIV und verpflichtet sich, während dieser Zeit die Anforderungen der ISO-Norm umzusetzen. Dies alles geschieht vor den Hintergrund, weiterhin die hoheitlichen Prüfungen in den Kfz-Werkstätten beizubehalten.

3. Fragen zum Thema Personal

Die bisherigen verantwortlichen Personen heißen zukünftig Inspektoren. Der AU-Beauftragte (AUB) wird zukünftig der QS-Beauftragte (QSB). Alle Inspektoren müssen an die jeweilige anerkannte Kfz-Werkstatt (aW) arbeitsvertraglich gebunden sein. Die Inspektoren müssen so vergütet werden, dass die Ergebnisse der Inspektion nicht beeinflusst werden, also unparteiisch sind. Ergänzend muss eine Verpflichtungserklärung der Inspektionsstelle – also des Bundesinnungsverbandes (BIV) – unterzeichnet werden, die beinhaltet, dass sich die Inspektoren eventuellen Anweisungen der Inspektionsstelle unterwerfen. Ein Beispiel wäre, wenn die Prüfprotokolle bisher unvollständig ausgefüllt wurden, dies die Inspektionsstelle moniert und entsprechende Anweisungen zum vollständigen Ausfüllen erteilt. Die Anweisungen sind dann vom Inspektor umzusetzen.

Die berufliche Qualifikation der Inspektoren bleibt unverändert und kann aus der Anlage VIIIc bzw. Anlage XVIIa der StVZO entnommen werden. Demnach sind für verantwortliche Personen weiterhin der Meistertitel und für Fachkräfte ein abgeschlossener Ausbildungsberuf im anerkannten Handwerk notwendig. Ebenso sind weiterhin die gesetzlich vorgeschriebenen Erst- bzw. Wiederholungsschulungen regelmäßig nachzuweisen. 

Neu ist nur, dass jeder Inspektor eine Schulung zum neuen Qualitätsmanagementsystem absolvieren muss. Angedacht ist, dass die QM-Schulungen später ein Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Erst- bzw. Wiederholungsschulungen werden. Erstmalig muss allerdings eine separate Schulung absolviert werden.

Der Inspektor ist stets der als verantwortliche Person im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Anerkennung der Kfz-Werkstatt benannte Mitarbeiter. Er darf sich weiterhin zur Durchführung von Hilfstätigkeiten im Rahmen der Werkstattuntersuchung/-prüfung einer Fachkraft des Werkstattpersonals bedienen. Der Inspektor muss während der Werkstattuntersuchung/-prüfung anwesend sein und jederzeit in die Inspektionstätigkeit eingreifen können. Die Verantwortung für die Durchführung der Inspektion trägt der Inspektor.

Der QS-Beauftragte (QSB) ist ein verantwortlicher Mitarbeiter der anerkannten Kfz-Werkstatt zur Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen in der anerkannten Kfz-Werkstatt (AUB, SPB, GPB). Der QSB benötigt die selben Qualifikationen wie der Inspektor bzw. die Fachkraft.

4. Fragen zum Qualitätsmanagement: Audits

Grundsätzlich muss im anerkannten Kfz-Betrieb zwischen zwei Audit-Arten unterschieden werden. Zum Einen gibt es interne Audits nach ISO 19011, die durch die Kfz-Innungen, den Landesinnungsverband und den Bundesinnungsverband (Inspektionsstelle) durchgeführt werden und zum Anderen wird es externe Audits geben, die im Auftrag der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) durchgeführt werden.

Die internen Audits werden, in der Regel von dem Auditor Region (also dem Außendienst-Mitarbeiter der Innung), einmal spätestens alle 36 Monate vor Ort durchgeführt. Die internen Audits werden nochmals in die nachfolgenden drei Kategorien unterteilt:

  • Vor-Ort-Audits
  • Audits „Remote“
  • Witness Audits

Die Vor-Ort-Audits werden wie gewohnt im anerkannten Kfz-Betrieb durchgeführt. Dabei werden neben den bisherigen Prüfpunkten aus der StVZO weitere Prüfpunkte für das QM-System geprüft. Die weiteren Prüfpunkte beschränken sich auf die Überprüfung von QM-relevanten Dokumenten, Überprüfung der Prüfmittel, einer Risikobewertung und einer Arbeitsprobe. Sollten sich im Rahmen dieser Audits Abweichungen ergeben, so sind diese zu dokumentieren und umgehend abzustellen. Bei dem Erst-Audit entfallen die Prüfpunkte Risikobewertung und Arbeitsprobe.

Bei den Audits „Remote“ handelt es sich um Nicht-vor-Ort Prüfungen des Betriebes, bei denen anhand einer Checkliste die Angaben der Zentralen Datenbank und die technischen Daten aus der Untersuchungssoftware überprüft werden. Wir empfehlen den Betrieben daher, die Angaben regelmäßig zu aktualisieren. 

Bei den Witness Audits handelt es sich um Audits vor Ort im anerkannten Betrieb. Bei diesen Audits wird der Auditor Region vom Auditor Land überprüft, eine Leistungsbeurteilung erstellt und eine Arbeitsprobe durchgeführt. In einzelnen Fällen wird bei diesem Vor-Ort-Audit auch der Auditor Land vom Auditor BIV kontrolliert. Hierrüber wird ebenfalls eine Leistungsbeurteilung bzw. eine Arbeitsprobe durchgeführt.

Externe Audits werden von externen Auditoren (unabhängigen Dritten), die nicht der Organisation des Kraftfahrzeughandwerks angehören, im Auftrag der DAkkS durchgeführt. Bei dieser Audit-Art begleitet der externe Auditor den internen Auditor zu dem internen Vor-Ort-Audit und überprüft den Auditor Region. Hier kann es ebenso vorkommen, dass die Auditoren Land bzw. Auditoren BIV in eine Arbeitsprobe mit einbezogen werden. Hier kann eine Überprüfung alle sechs Jahre stattfinden.