Aktualisierungen sind im Dokument gelb markiert. Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular direkt per E-Mail an auek(at)kfzgewerbe(.)de oder an Ihre Innung.
Im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben im Bereich der technischen Fahrzeugüberwachung werden Mängel an Kraftfahrzeugen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) veröffentlicht. Diese Mängelstatistiken dienen dazu, die Öffentlichkeit über die Sicherheit und den Zustand von Fahrzeugen zu informieren.
Die Veröffentlichung von Mängelstatistiken ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer für potenzielle Risiken.
Was passiert dann? AÜK-Checkliste
- Beitrittsformular herunterladen und ausfüllen
- AÜK-Beitrittserklärung an die Innung oder an auek(at)kfzgewerbe(.)de senden
- ggf. Termin mit der lokalen Innung bzw. dem Innungsbeauftragten vereinbaren
- Erstunterweisung des Inspektors zum QM-System mit der Innung abstimmen
- Gültige Qualifikationen wie Meisterbrief, AU-/AUK-, SP und GAP-Schulung an die Innung senden (sofern nicht schon vorhanden)
- Gültige Stückprüfungen, Kalibrierscheine und Eichscheine für Prüfmittel in der Datenbank hinterlegen oder an die Innung senden
So wenig Aufwand wie möglich
Bei der Entwicklung von AÜK wurde vor allem darauf geachtet, den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Betriebe zu minimieren, ohne dabei die gesetzlichen Vorgaben oder die Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17020 Typ C zu vernachlässigen.
Die verantwortlichen Personen bzw. Inspektoren verpflichten sich, bei der Durchführung der amtlichen Werkstattuntersuchung bzw. -prüfung neutral zu sein und die Vorgaben des QM-Systems zu befolgen. Das Formular und Informationen zu den Voraussetzungen erhalten die beigetretenen Kfz-Werkstätten von ihrer Kfz-Innung.